Batteriehinweis
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich in unserem Ladengeschäft (Notkestr. 97, 22607 Hamburg) zurückgeben. Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne auf der Batterie bedeutet, dass die Batterie nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Im Lieferumfang der von uns gelieferten Geräte sind oftmals Batterien oder Akkus enthalten. Da diese giftige Schwermetalle enthalten, dürfen sie nicht über den normalen Haus- bzw. Restmüll entsorgt werden. Altbatterien und Akkus müssen an einer kommunalen Sammelstelle bzw. bei einem Recyclinghof abgegeben werden. TOPLICHT sorgt für eine fach- und umweltgerechte Entsorgung von Batterien über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb. Sie können bei uns erworbene Batterien und Akkus daher auch ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt in unserem Ladengeschäft abgeben.
Batteriegesetz (BattG)
Sonderregelung für Starter- und Verbraucherbatterien
Beim Verkauf von Starter- und Verbraucherbatterien ist der Verkäufer gemäß § 10 BattG verpflichtet gegenüber dem Endnutzer ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Endnutzer beim Kauf der neuen Starterbatterie dem Verkäufer eine gebrauchte Starterbatterie zurück gibt oder einen Entsorgungsnachweis vorlegt. Mit Abgabe der alten Batterie bzw. des Entsorgungsnachweises kann der Endverbraucher auch sein Pfand zurückerstattet bekommen, sofern er keine neue Batterie erwerben möchte. Ein Versand der alten Starterbatterie an den Verkäufer ist aufgrund der Gefahrengutregelung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie vorstehende Hinweise.