Biozidrechts-Durchführungsverordnung: Was Sie wissen müssen
Seit dem 01.01.2025 regelt die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) den Verkauf von bestimmten biozidhaltigen Produkten wie Antifoulings, um Mensch und Umwelt besser zu schützen. Die wichtigsten Infos zu den Neuregelungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Was ist die ChemBiozidDV?
Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (kurz: ChemBiozidDV) ist eine Verordnung, die 2021 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Zulassung und den Verkauf bestimmter biozidhaltige Produkte wie Antifoulings.Die Paragraphen § 9-13 der Verordnung gelten seit dem 01.01.2025, sie beinhalten eine strengere Regelungen für die Abgabe und dem Verkauf bestimmter biozidhaltiger Produkte. Ziel der Verordnung ist es, durch diese Regelungen die unkontrollierte Verwendung und Freisetzung schädlicher Stoffe in die Umwelt zu minimieren und damit Mensch und Umwelt besser zu schützen.
Wie ändert sich der Verkauf biozidhaltiger Antifoulings bei TOPLICHT?
- Seit dem 1. Januar 2025 gilt für den Verkauf biozidhaltiger Antifouling- Farben an PrivatkundInnen ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass die betroffenen Produkte in unserem Ladengeschäft nicht mehr frei zugänglich stehen, sondern verschlossen aufbewahrt werden und auf Nachfrage herausgegeben werden.
- PrivatkundInnen werden zusätzlich vor Kaufabschluss in einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch unsere geschulten Sachkunde- MitarbeiterInnen über die sichere Anwendung und umweltschonende Nutzung informiert.
- Das Gespräch dauert nur wenige Minuten und bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, sich umfassend von uns beraten zu lassen. GeschäftskundInnen, WiederverkäuferInnen und berufliche AnwenderInnen sind von der Verpflichtung zum Beratungsgespräch ausgenommen.
- In unserem Hamburger Ladengeschäft führen wir das Beratungsgespräch direkt vor Ort mit Ihnen. Bei Versandbestellungen erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung den Hinweis, uns für das Beratungsgespräch anzurufen. Unter der Telefonnr. +49 4088 90 10 - 80 erreichen Sie unsere Sachkunde-geschulten MitarbeiterInnen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Kurz und knapp: ChemBiozidDV
- Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung ist eine vom Bund beschlossene Verordnung. Seit 01.01.2025 sind die Paragraphen §9 und §13 in Kraft getreten, die ein Selbstbedienungsverbot sowie strengere Regelungen zum Verkauf bestimmter Biozidprodukte vorsehen.
- Antifoulingprodukte stehen nicht mehr frei im Laden, sondern sind verschlossen gelagert. Der Verkauf wird zudem nur durch sachkundige MitarbeiterInnen durchgeführt.
- Die ChembiozidDV wurde eingeführt, um die unkontrollierte Freisetzung von Bioziden in die Umwelt zu reduzieren und die Gesundheit von Mensch und Tier zu sichern.
- Bisher betrifft die Verordnung im TOPLICHT-Sortiment nur biozidhaltige Antifoulingfarben.
- Privatkunden werden in einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch unsere sachkundigen MitarbeiterInnen zusätzlich über die sichere Anwendung und umweltfreundliche Nutzung informiert. Gewerbliche KundInnen sind von diesem Gespräch ausgenommen.
- Bei Bestellungen per Mail oder im Shop wird das Beratungsgespräch nach dem Bestellvorgang telefonisch geführt. Anschließend wird die Ware wie gewohnt versendet.
Rufen Sie uns gerne an unter +49 40 88 90 10 - 80 (Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: toplicht@toplicht.de.
Gewusst wie: Kauf und Verwendung biozidhaltiger Antifoulingfarben
Egal ob Sie ein biozidhaltiges Antifouling kaufen, verarbeiten oder auf eine biozidfreies Produkt umstellen möchten: Informieren Sie sich vorab, was Sie dabei beachten sollten. Die wichtigsten Punkte, die Sie zum Kauf und der sicheren Verwendung von Antifouling-Farben wissen sollten, können sie nachfolgend oder in unserem Antifouling-Ratgeber nachlesen. Einen verständlichen Überblick zum Thema Biofouling und Antifouling bietet der kostenlose Online-Kurs des BSH.
Alternativen: Benötige ich ein biozidhaltiges Antifouling?
Wenn Sie überwiegend in Binnenrevieren (Süßwasser) fahren, regelmäßig Ihr Boot bewegen, Ihr Boot regelmäßig reinigen oder es gar nicht die ganze Saison im Wasser liegen haben, könnte ein biozidfreier Unterwasseranstrich eine Alternative für Sie sein. Der Bewuchs-Atlas des Umweltbundesamtes gibt einen guten Überblick über die Bewuchsverhältnisse in deutschen Gewässern.
Das passende Antifouling wählen
Sollte ein biozidhaltiges Antifouling notwendig sein, überprüfen Sie, ob sie das richtige System für Ihren Bootstyp und Ihre Nutzungsbedingungen ausgewählt haben. Weitere Informationen haben wir in unserem Antifouling-Guide zusammengestellt.
Muss ich regionale Vorschriften beachten?
Ist das Antifouling verkehrsfähig?
Achten Sie beim Kauf eines biozidhaltigen Antifoulings darauf, dass es gemeldet bzw. zugelassen UND verkehrsfähig ist. Auf dem Etikett können Sie feststellen, ob das Produkt eine Registriernummer (z.B. N-12345) oder die Zulassungsnummer (z.B. DE-00123145-21) besitzt. Ob das Produkt verkehrsfähig ist, lässt sich in der Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte und in der Datenbank der zugelassenen Biozidprodukte überprüfen.
Wo finde ich Verarbeitungshinweise?
Sollte ich Persönliche-Schutzausrüstung tragen?
Wie schütze ich die Umwelt?
- Abwasser aus Reinigungsarbeiten sollte nicht ungeklärt entsorgt werden
- entfernter Bewuchs und Beschichtungsreste gehören in den Abfall, keinesfalls in die Natur
- Reinigen Sie den Rumpf nicht auf unbefestigten Waschplätzen, die Abwasser nicht auffangen
Wie lagere und entsorge ich biozidhaltige Produkte?
- Lagern Sie Antifoulings luftdicht verschlossen, außerhalb direkter Sonneneinstrahlung bei Temperaturen zwischen 5 und 25 Grad.
- Bewahren Sie Antifouling-Dosen außerhalb der Reichweite von Kindern auf
- Farbreste und leere Dosen nicht in den Restmüll, sondern beim Recyclinghof entsorgen.
