Neue Regeln für biozidhaltige Produkte
Am 01.01.2025 treten die Paragrafen §10 - §13 der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft, die den Verkauf bestimmter Biozidprodukte strenger regeln wird. Die gesamte Verordnung der Bundesregierung finden Sie hier.
Was sind Biozide?
Biozide sind chemische Stoffe, die entwickelt wurden, um unerwünschte Organismen wie Bakterien, Pilze, Insekten, Algen oder Nagetiere zu bekämpfen. In der Sportschifffahrt kommen Biozide vor allem in Antifouling-Farben, Holzschutzmitteln und Desinfektionsmitteln zum Einsatz.
Das Problem bei der Verwendung von Bioziden, insbesondere in Antifouling, ist, dass sie nicht nur die Zielorganismen wie Algen und Muscheln abtöten, sondern auch andere Lebewesen in den Gewässern schädigen können. Viele Biozide sind zudem schwer abbaubar (persistent) und reichern sich im Wasser und im Boden an, wodurch langfristige Schäden für die betroffenen Ökosysteme und die menschliche Gesundheit entstehen.
Auch die Verarbeitung von biozidhaltigen Antifoulings ist nicht ungefährlich, da beim Schleifen und Streichen von Booten giftige Stäube und Aerosole entstehen, die eingeatmet werden können. Die Stäube sowie Farbspritzer oder kontaminiertes Arbeitsmaterial können auch durch Kontakt über die Haut aufgenommen werden.
Um die unkontrollierte Verwendung und Freisetzung schädlicher Stoffe in die Umwelt zu minimieren und so Mensch und Umwelt besser zu schützen, sieht die Chembiozid-DV deshalb eine strengere Kontrolle und Abgabe von Biozidprodukten vor.
Welche Produkte betrifft die ChemBiozidDV?
Im TOPLICHT-Sortiment betrifft die neue Verordnung hauptsächlich biozidhaltige Antifouling-Farben, aber auch einige Holzschutzmittel.
Welche Änderungen für den Kauf von Biozidprodukten sieht die Verordnung vor?
Ab dem 1. Januar 2025 sind die betroffenen Produkte in unserem Ladengeschäft nicht mehr frei zugänglich, sondern werden verschlossen aufbewahrt. Der Verkauf erfolgt ausschließlich durch unser geschultes Personal, welches Sie vor Abschluss des Kaufs in einem Abgabegespräch über die Umweltauswirkungen und die sichere Anwendung des Produkts informiert. Dieses umfangreiche Abgabegespräch ist auch bei Bestellungen über den Webshop, sowie bei telefonischen oder schriftlichen Bestellungen verpflichtend.
Was ändert sich für TOPLICHT-Kunden?
Bis Ende 2024 können Sie wie gewohnt biozidhaltige Antifoulings weiterhin uneingeschränkt kaufen. Die genannten Veränderungen treten erst ab dem 01.01.2025 in Kraft. TOPLICHT hat bisher nicht geplant, biozidhaltige Antifoulings aus dem Sortiment nehmen, sodass Sie diese auch nächstes Jahr kaufen können. Bitte beachten Sie jedoch, dass ab 2025 mit einem höheren Zeitaufwand beim Kauf von biozidhaltigen Antifoulingfarben zu rechnen ist. Außerdem ist aufgrund des erhöhten zeitlichen und personellen Aufwands voraussichtlich mit Preiserhöhungen für die betroffenen Produkte zu rechnen.
Unsere Tipps für Sie
- Informieren Sie sich über Alternativprodukte: Neben biozidhaltigen Antifoulings bieten wir auch biozidfreie Unterwasseranstriche an. Diese umweltfreundlichen Alternativen sind besonders für Süßwasserreviere geeignet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Antifouling-Guide. Das Bundesamt für Umwelt hat ebenfalls einen Leitfaden für Antifoulings veröffentlicht, in dem wichtige Informationen über die rechtlichen Rahmendbedingungen beim Umgang mit biozidhaltigen Antifouling-Produkten enthalten sind.