0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen
Auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen fällt ab dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe von Wohngebäuden -z.B. auch auf dem Balkon- installiert werden (Mehrwertsteuersatz von 0%). Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.Gesetzliche Grundlagen sind § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG), Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I S. 2730) und das BMF-Schreiben vom 27.02.2023.
Sie profitieren vom 0 %-Steuersatz, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Solaranlage wird in Deutschland installiert.
Der Vorteil gilt nur für Lieferungen und Leistungen innerhalb Deutschlands.
2. Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert.
Dazu gehören Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentliche und anderen Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden sowie private Gebäude auf Freizeitgrundstücken (z.B. Gartenlauben).
Wichtig: Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Beim Einsatz auf Booten und Yachten, z.B. für die Bordstromanlage, gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz (19%).
3. Die maximale Leistung der Anlage beträgt 30 kWp (Kilowatt peak).
Maßgeblich ist der Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR). Die Grenze gilt pro Gebäude bzw. Wohneinheit.
Der 0 %-Steuersatz gilt für:
- Solarmodule mit einer Leistung von mind. 300 Watt (mobile Solarmodule sind nicht erfasst)
- Wechselrichter & Batteriespeicher (Hinweis: Nur, wenn sie im konkreten Anwendungsfall für ein begünstigtes Solarmodul bestimmt sind)
- Montagematerial & Kabel
- für den Betrieb notwendiges Zubehör
- Versand- & Lieferkosten
Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen in Österreich (bis 31. März 2025)
- Solarmodule mit einer Leistung von mind. 300 Watt (mobile Solarmodule sind nicht erfasst)
- Wechselrichter & Batteriespeicher (Hinweis: Nur, wenn sie im konkreten Anwendungsfall für ein begünstigtes Solarmodul bestimmt sind)
- Montagematerial & Kabel
- für den Betrieb notwendiges Zubehör
- Versand- & Lieferkosten
Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen in Österreich (bis 31. März 2025)
Die österreichische Bundesregierung hat mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 eine befristete Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. Diese Maßnahme galt ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025, wurde jedoch vorzeitig zum 31. März 2025 beendet
So bestellen Sie bei TOPLICHT Solarmodule & Komponenten ohne Mehrwertsteuer
- Artikel die in unserem Onlineshop mit einem grünen 0% MwSt. Banner versehen sind, können ohne Mehrwertsteuer an Sie geliefert werden, sofern die oben genannten Vorraussetzungen erfüllt sind.
- Um Artikel zu bestellen, die von der Steuer befreit sind, benutzen Sie bitte ausschließlich das Bestellformular unten. Notieren Sie dafür die Menge und die Artikelnummer der gewünschten Produkte.
Nicht-steuerbefreite Artikel bestellen Sie bitte wie gewohnt über den Onlineshop.
- Durch das Setzen des Häkchens im Bestellformular bestätigen Sie ausdrücklich, dass die Voraussetzungen für Ihren mehrwertsteuerfreien Kauf erfüllt werden.
Wichtig: Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, erklären Sie sich mit der nachträglichen Rechnungsstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden. Die steuerliche Nachweispflicht liegt in Ihrer Verantwortung.
- Nach dem Absenden des Bestellformulars erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung mit einem Paylink um die Ware zu bezahlen. Als Zahlungsart können Sie PayPal, Kreditkarte oder Vorkasse wählen.
- Nach Eingang der Zahlung liefern wir Ihnen die gewünschten Artikel. Für bereits abgewickelte Aufträge besteht leider keine Möglichkeit, rückwirkend die Mehrwertsteuer zu erstatten.
Für Artikel die nicht steuerbefreit sind, tätigen Sie bitte eine separate Bestellung über den Onlineshop.