Rotes Bordbuch gemäß §102 BinSchPersV für Binnenschifffahrt


Rotes Bordbuch gemäß §102 BinSchPersV für Binnenschifffahrt
39,50 €*
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Rotes Bordbuch gemäß §102 BinSchPersV.
Im Binnenbereich muss die Schiffsführung jedes Fahrzeugs (ausgenommen Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Schubleichter ohne Besatzung, Sportfahrzeuge und schwimmende Geräte ohne eigenen Antrieb) dieses Bordbuch gemäß Muster des Anhangs V der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182 führen. Die Schiffsführung ist also verantwortlich für das Mitführen des Bordbuchs und die Einträge darin.
Das Bordbuch muss vor dem Einsatz von der zuständigen Behörde ausgefüllt und freigestempelt werden. Für die Erteilung von Folgebüchern des bisherigen roten Bordbuchs ist ebenfalls diese Fassung zu verwenden.
Wichtig: Statt des blauen Fahrtenbuchs muss seit 18.01.2022 ebenfalls dieses Bordbuch eingesetzt und auch zum Freistempeln in die zuständigen Behörden mitgebracht werden. Alte Fahrtenbücher, die bis zum 17. Januar 2022 nach den Vorschriften der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ausgestellt wurden, bleiben jedoch bis zum 17. Januar 2032 gültig. Die gleiche Frist gilt für Bordbücher, die bis zum 17. Januar 2022 nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein ausgestellt worden sind, sowie für Bordbücher, die bis zum 17. Januar 2022 von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt worden sind (§ 125 BinSchPersV).
200 Seiten, Format DIN-A4 quer, kartoniert.
Art-Nr. | Beschreibung | Preis (Exemplar) | Lieferzeit | Merken | Kaufen |
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Rotes Bordbuch gemäß §102 BinSchPersV.
Im Binnenbereich muss die Schiffsführung jedes Fahrzeugs (ausgenommen Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Schubleichter ohne Besatzung, Sportfahrzeuge und schwimmende Geräte ohne eigenen Antrieb) dieses Bordbuch gemäß Muster des Anhangs V der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182 führen. Die Schiffsführung ist also verantwortlich für das Mitführen des Bordbuchs und die Einträge darin.
Das Bordbuch muss vor dem Einsatz von der zuständigen Behörde ausgefüllt und freigestempelt werden. Für die Erteilung von Folgebüchern des bisherigen roten Bordbuchs ist ebenfalls diese Fassung zu verwenden.
Wichtig: Statt des blauen Fahrtenbuchs muss seit 18.01.2022 ebenfalls dieses Bordbuch eingesetzt und auch zum Freistempeln in die zuständigen Behörden mitgebracht werden. Alte Fahrtenbücher, die bis zum 17. Januar 2022 nach den Vorschriften der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ausgestellt wurden, bleiben jedoch bis zum 17. Januar 2032 gültig. Die gleiche Frist gilt für Bordbücher, die bis zum 17. Januar 2022 nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein ausgestellt worden sind, sowie für Bordbücher, die bis zum 17. Januar 2022 von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt worden sind (§ 125 BinSchPersV).
200 Seiten, Format DIN-A4 quer, kartoniert.
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