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Beschreibung

Sehr wirkungsvolles, selbstpolierendes Antifouling auch bei schwierigen Bewuchsverhältnissen.
Geeignet für alle Bootsbaumaterialien, außer Aluminium. Haftet auf den meisten Hart- und selbstpolierenden Antifoulings (nicht auf teflonhaltigen). Anschleifen vor dem Folgeanstrich ist nicht notwendig. 2-3 Anstriche halten für die Dauer von 2 Saisons.

Technische Daten

  • Einsatzgebiet: Gewässer mit mittelstarkem Bewuchs
  • Bootstyp: Motor- und Segelboote bis 40kn
  • Untergrund: alle Materialien außer Aluminium
  • Ergiebigkeit: ca. 8,8 m²/l
  • Verdünnung: SEAJET THINNER A
  • Applikationsmethode: Pinsel, Rolle, Spritzen (nur professioneller Gebrauch)
  • Trocknungszeiten bei 10°C: Staubtrocken: ca. 2 Stunden, Überstreichbar: nach ca. 8 Stunden 
  • Standzeit (Zeit zwischen Streichen und Zuwasserlassen) bei 10°C: mind. 18 Std. bis 6 Monate 

Informationen zur Verarbeitung entnehmen Sie dem Technischen Datenblatt unter „Downloads“. 

Downloads

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Beim Kauf von biozidhaltigen Antifoulings besteht für Privatpersonen mit deutscher Lieferadresse nach ChemBiozid-DV (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) die Pflicht, vor Kaufabschluss ein einmaliges, telefonisches Abgabegespräch zu führen. Das gilt auch für Onlinekäufe. Gewerbliche Kunden und Kunden außerhalb Deutschlands sind von dieser Pflicht ausgenommen.

So gehen Sie beim Kauf eines biozidhaltigen Antifoulings vor:

  • Sie müssen als Kund:in eingeloggt sein
  • Legen Sie das Produkt in den Warenkorb und gehen zur Kasse
  • Nach Bestelleingang erhalten Sie eine Infomail mit allen relevanten Informationen
  • Um das Abgabegespräch zu führen, rufen Sie von Mo-Fr, zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter der Nummer +49 40 88901080 an. Das Gespräch dauert ca. 5 Minuten.

Weitere Informationen zu biozidhaltigen Produkten finden Sie hier.

Rechtliche Hinweise zum Produkt
CLP-Verordnung
Symbole ghs02 ghs05 ghs07 ghs08 ghs09
Signalwort Gefahr!
H-Sätze H226, H315, H317, H318, H335, H361, H362, H373, H410
BAuA-Registriernummer N-63316
P-Sätze P210, P260, P280, P305+P351+P338, P370+P378, P403+P235
Eingestuft nach Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU): Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.